
Schulrechtliche Themen und Fragen aller Art
In Zweifelsfällen und bei Konflikten fragen Lehrkräfte (auch Eltern und vor allem ältere Schüler/-innen):
Wo finde ich die entsprechende Rechtsvorschrift?
Was darf/muss ich, was darf/muss ich nicht, und wo sind die Grenzen gezogen?
Wenn alle “lieb” sind, brauchen Sie kein Schulrecht, aber sind wirklich alle am Schulleben Beteiligten “lieb”? Hier werden Sie fit gemacht!
Wissen
Strukturierte Behandlung der gestellten Fragen und vorgegebenen Themenwünsche, diese werden im Vorfeld abgefragt und vom Referenten dementsprechend aufgegriffen
Rechtshierarchie: Schulgesetz, Rechtsverordnungen, Ausführungsvorschriften und Verwaltungsvorschriften/Informationsschreiben
Schule als Leistungsverwaltung und Eingriffsverwaltung, Schule als pädagogische Einrichtung und als Behörde
- Öffentliches Organisationsrecht (Nichtvergabe/Vergabe von Berechtigungen, Verwaltungsakte, Realakte)
- Einordnung der selbständigen und eigenverantwortlichen Einzelschule in die staatliche Ordnung
- Schulspezifische Rechtsstrukturen, Rolle der schulischen Gremien
Spannungsfeld zwischen Schule, Dienstbehörde und regionalem Schulträger
- Aufgaben von Schulleitung, Mittlerem Management und Lehrkräften
- Rechte und Pflichten von Eltern und Schülern
Fachaufsicht, Dienstaufsicht, Rechtsaufsicht, Schnittstelle Schule-Schulaufsicht
Kompliziertes Dreiecksverhältnis von Schulaufsicht – Beschäftigtenvertretungen -Schulleitung
Behandlung weiterer schulrechtlich relevanter Alltagsfälle
Fähigkeiten
Die Teilnehmenden
erwerben die Fähigkeit, rechtssicher und dementsprechend auskunftssicher und damit handlungssicher Ihren Alltag zu bewältigen
erwerben Kenntnisse zur Einordnung ihrer Position der Schule im Rahmen der staatlichen Ordnung (Rollenklarheit) und des schulischen Umgangs mit Rechten und Pflichten von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulleitungen und Schulaufsicht
Haltung
Die Teilnehmenden
erkennen das nicht immer einfache Spannungsverhältnis zwischen Pädagogik und Recht, das es zu leben und auszuhalten gilt
erkennen, dass gute pädagogische Ziele keine rechtlichen Wunden heilen
werden sich darüber bewusst, dass Schulen Zugänge zu weiterführenden Bildungseinrichtungen vergeben bzw. versagen können und dass damit gleichermaßen rechtlich korrekt wie verantwortungsvoll umzugehen ist
Referent: Harald Mier