zas:plus 3

Harald Mier

Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen

Chancen und Stolpersteine

 

Harald Mier

Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen im Schulbereich (für Tarifbeschäftigte und Beamte) in Kraft getreten. Dies schließt auch die Erzieherinnen und Erzieher, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Verwaltungsmitarbeitende ein.

Mit der Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen sollen herausragende besondere Leistungen von Dienstkräften im Schulbereich honoriert werden und damit der Steigerung von Arbeitsmotivation (extrinsisch) und Leistungsbereitschaft dienen.

Materielle Leistungsanreize können neben anderen Führungselementen wie bspw. Mitarbeitergespräche, Partizipation, Delegation oder anderweitig ausgesprochener Anerkennung und konstruktiver Kritik oder Teamentwicklung angewandt werden.

Dieses neue Steuerungsinstrument nutzen Sie als Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Mittleren Management und vor allem der zuständigen Schulaufsicht.
Das setzt voraus, dass Sie das Zusammenspiel von Schulleitung, Schulaufsicht und Beschäftigtenvertretungen kennen und beherrschen.

Dabei helfen Ihnen sichere Rechts- und Verfahrenskenntnisse, klare Vorstellungen von Personalentwicklung und zur Führungsrolle insgesamt. 

 

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen (Bundesbesoldungsgesetz, die Rechtsverordnung LPZVO von 2001 mit der zugehörigen Verwaltungsvorschrift von 2001, Rundschreiben IV Nr. 17/20218 von SenFin für Tarifbeschäftigte, Schulgesetz, Dienstvereinbarung Personalmanagement)
  • Verfahren der Leistungshonorierung, Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter und anderer Führungskräfte, der Schulaufsicht
  • Höhe, Umfang und Zeitraum der Leistungshonorierung, Teamprämien
  • Zeitplan für die Leistungshonorierung
  • Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen
  • Voraussetzungen und Kriterien für Leistungshonorierung
  • Möglichkeiten der transparenten Umsetzung an der eigenen Schule, Information des Kollegiums über Zielsetzung, Inhalt und Verfahren, Schulischer Einzelvorschlag (Erläuterung des Vordrucks)

 

Lernziele 

Wissen

Die Teilnehmenden

  • festigen Ihre Rechts- und Verfahrenskenntnisse,
  • kennen die Gewährungsgrundlagen,
  • kennen das Verfahren für eine Leistungshonorierung,
  • kennen die Problemlagen und „Stolpersteine“,
  • erkennen Leistungshonorierung als sinnvolles Instrument von Personalentwicklung und als Führungsaufgabe,
  • handeln sicher und transparent im Spannungsfeld zwischen Kollegium, Schulaufsicht und Beschäftigtenvertretungen.

 

Fähigkeiten

Die Teilnehmenden sind in der Lage

  • Chancen von Leistungshonorierung in der Schulentwicklung zu nutzen, sicher und transparent im Spannungsfeld zwischen Kollegium, Schulaufsicht und Beschäftigtenvertretungen zu handeln,
  • mit Problemlagen und „Stolpersteinen“ umzugehen.

 

Haltung

Die Teilnehmenden 

haben ein vertieftes Verständnis von Leistungshonorierung als Instrument von Personalentwicklung und Führungshandeln

 

Begrenzter Teilnehmerkreis: zas:plus Seminare richten sich ausschließlich an im Amt befindliche bzw. kommissarisch tätige Schulleiterinnen, Schulleiter, ständige Vertreterinnen und Vertreter.

zas:plus Seminare gehören nicht zu den für das Zertifikat Schulleitung relevanten Modulen.

 

 


Modulangebot 2024

in Abstimmung

Referent: Harald Mier

 

Veranstaltungsort:
Schadow-Gymnasium, Beuckestraße 25, 14163 Berlin (nahe S-Bahnhof Zehlendorf)

Haus B, 2. Etage, Fortbildungsraum B - 202   

 


Kosten 125 €

 

Anmeldung